Auszug aus dem Lehrvertrag von Friedrich Harkort, den sein Vater Johann Caspar Harkort IV. mit Conrad August Mohl schloß:

"... auf ihr Ehrenwort, daß, einer wie den andern, innerhalb den ersten drey Jahen nach dem Friedrich Wilhelm Harkort das Haus seiner Principalen wird verlassen haben, kein gleiches oder ähnliches Geschäft wie dajenige der Herren Wuppermann und Mohl etablieren oder an einem solchen directe oder indirecte Antheil nehmen will und darf. Auch soll es Friedrich Wilhelm Harkort nicht erlaubt seyn während den hieneben bestimmten drey Jahren in einem Hause sich zu engagieren, das mit demjenigen der Herren Wuppermann und Mohl concurirt."